Die Einlagensicherung schützt Bankguthaben für den Fall, dass ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird. In der gesamten EU sind Institute gesetzlich verpflichtet, Einlagen bis 100.000 Euro pro Person und Bank abzusichern – inklusive bereits aufgelaufener Zinsen.
Was ist geschützt?
Erfasst sind Guthaben auf Tagesgeld-, Festgeld-, Spar- und Girokonten, also klassische Bankeinlagen. Nicht geschützt sind Wertpapiere im Depot – sie sind allerdings Sondervermögen und gehören ohnehin Ihnen, nicht der Bank. Ebenfalls außen vor: Anleihen und Zertifikate der Bank selbst.
Wie läuft die Entschädigung ab?
Sie müssen nichts anmelden und nichts nachweisen. Nach Feststellung des Entschädigungsfalls wird auf Basis der Bankdaten ausgezahlt – spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen.
Wie verdoppelt man den Schutz?
- Gemeinschaftskonto: Jeder Inhaber hat einen eigenen Anspruch, bei zwei Personen also bis zu 200.000 Euro.
- Mehrere Banken: Die Grenze gilt je Institut. Wer über 100.000 Euro anlegt, verteilt sinnvollerweise auf mehrere Häuser. Achtung bei Instituten unter einem gemeinsamen Dach – entscheidend ist die Banklizenz, nicht die Marke.
Freiwillige Sicherung und Institutssicherung
Über die gesetzliche Grenze hinaus sichern viele private Banken ihre Kunden über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken ab – oft in Millionenhöhe, allerdings ohne Rechtsanspruch. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken arbeiten mit einer Institutssicherung, die das Institut selbst stützt, bevor es überhaupt zum Entschädigungsfall kommt.
Einlagensicherung im Ausland
Auch EU-Auslandsbanken sichern 100.000 Euro ab – zuständig ist aber das Sicherungssystem des Sitzlandes, dessen Leistungsfähigkeit von der Wirtschaftskraft dieses Landes abhängt. Im Festgeldvergleich weisen wir das jeweilige Sicherungssystem aus.
