Tagesgeldpreisvergleich
Lexikon

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung schützt Bankguthaben für den Fall, dass ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird. In der gesamten EU sind Institute gesetzlich verpflichtet, Einlagen bis 100.000 Euro pro Person und Bank abzusichern – inklusive bereits aufgelaufener Zinsen.

Was ist geschützt?

Erfasst sind Guthaben auf Tagesgeld-, Festgeld-, Spar- und Girokonten, also klassische Bankeinlagen. Nicht geschützt sind Wertpapiere im Depot – sie sind allerdings Sondervermögen und gehören ohnehin Ihnen, nicht der Bank. Ebenfalls außen vor: Anleihen und Zertifikate der Bank selbst.

Wie läuft die Entschädigung ab?

Sie müssen nichts anmelden und nichts nachweisen. Nach Feststellung des Entschädigungsfalls wird auf Basis der Bankdaten ausgezahlt – spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen.

Wie verdoppelt man den Schutz?

  • Gemeinschaftskonto: Jeder Inhaber hat einen eigenen Anspruch, bei zwei Personen also bis zu 200.000 Euro.
  • Mehrere Banken: Die Grenze gilt je Institut. Wer über 100.000 Euro anlegt, verteilt sinnvollerweise auf mehrere Häuser. Achtung bei Instituten unter einem gemeinsamen Dach – entscheidend ist die Banklizenz, nicht die Marke.

Freiwillige Sicherung und Institutssicherung

Über die gesetzliche Grenze hinaus sichern viele private Banken ihre Kunden über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken ab – oft in Millionenhöhe, allerdings ohne Rechtsanspruch. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken arbeiten mit einer Institutssicherung, die das Institut selbst stützt, bevor es überhaupt zum Entschädigungsfall kommt.

Einlagensicherung im Ausland

Auch EU-Auslandsbanken sichern 100.000 Euro ab – zuständig ist aber das Sicherungssystem des Sitzlandes, dessen Leistungsfähigkeit von der Wirtschaftskraft dieses Landes abhängt. Im Festgeldvergleich weisen wir das jeweilige Sicherungssystem aus.


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