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Quellensteuer

Quellensteuer ist eine Steuer, die ein Staat direkt an der Ertragsquelle einbehält – bevor das Geld ins Ausland fließt. Für deutsche Sparer wird sie relevant, wenn sie Festgeld bei einer ausländischen Bank anlegen oder ausländische Dividenden erhalten.

Doppelbesteuerung vermeiden

Damit Erträge nicht zweimal besteuert werden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). In der Regel darf der Quellenstaat einen begrenzten Satz einbehalten – oft 15 % –, der in Deutschland auf die Abgeltungsteuer angerechnet wird. Was darüber hinaus einbehalten wurde, müssen Sie sich beim ausländischen Fiskus erstatten lassen: bürokratisch, teils gebührenpflichtig und je nach Land langwierig.

Auslandsfestgeld: worauf achten

Viele über deutsche Zinsplattformen vermittelte Angebote sind so konstruiert, dass gar keine ausländische Quellensteuer anfällt – etwa weil eine Ansässigkeitsbescheinigung hinterlegt wird. Prüfen Sie das vor Vertragsschluss: Ein Zinsvorsprung von 0,3 Prozentpunkten ist schnell aufgebraucht, wenn Sie 15 % Quellensteuer im Ausland zurückfordern müssen.

Nicht verwechseln

Auch die deutsche Kapitalertragsteuer ist technisch eine Quellensteuer. Im Sprachgebrauch meint „Quellensteuer“ aber fast immer den ausländischen Abzug.


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