Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten – also von der Bank, bevor der Ertrag bei Ihnen ankommt.
Kapitalertragsteuer oder Abgeltungsteuer?
Im Privatkundenbereich meinen beide Begriffe dasselbe Geld: Kapitalertragsteuer beschreibt das Verfahren (Abzug an der Quelle), Abgeltungsteuer die Wirkung (die Steuerschuld ist damit erledigt). Auf Ihrer Steuerbescheinigung steht in der Regel „Kapitalertragsteuer“.
Wer führt sie ab?
Die auszahlende Stelle – also Ihre Bank, Ihr Broker oder die Fondsgesellschaft. Bei ausländischen Depots gibt es diesen Automatismus nicht: Dann müssen Sie die Erträge selbst in der Anlage KAP erklären.
Die Steuerbescheinigung
Einmal jährlich erhalten Sie eine Bescheinigung über einbehaltene Steuern, genutzte Freibeträge und angerechnete Quellensteuer. Sie ist die Grundlage, falls Sie über die Steuererklärung etwas zurückholen wollen – etwa weil Sie den Freistellungsauftrag zu spät erteilt oder ungünstig auf mehrere Banken verteilt haben.
