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Lexikon

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen. Sie beträgt 25 % und wird von der Bank direkt einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Mit dem Abzug ist die Steuerschuld „abgegolten“ – daher der Name. Eine Angabe in der Steuererklärung ist dann grundsätzlich nicht mehr nötig.

Was tatsächlich abgezogen wird

Von 1.000 Euro Zinsen bleiben ohne Freibetrag also rund 736 Euro – mit Kirchensteuer etwa 720 Euro.

Was besteuert wird

Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapieren sowie Erträge aus Fonds und ETFs.

Wie Sie die Steuer legal reduzieren

Schreibweise

Amtlich heißt sie Abgeltungsteuer ohne Fugen-s; die Form „Abgeltungssteuer“ ist umgangssprachlich weit verbreitet.


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