Die Abgeltungsteuer ist die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen. Sie beträgt 25 % und wird von der Bank direkt einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Mit dem Abzug ist die Steuerschuld „abgegolten“ – daher der Name. Eine Angabe in der Steuererklärung ist dann grundsätzlich nicht mehr nötig.
Was tatsächlich abgezogen wird
- 25 % Abgeltungsteuer
- + 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer → 26,375 %
- + ggf. 8 oder 9 % Kirchensteuer → bis zu 27,99 %
Von 1.000 Euro Zinsen bleiben ohne Freibetrag also rund 736 Euro – mit Kirchensteuer etwa 720 Euro.
Was besteuert wird
Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld, Dividenden, Kursgewinne aus Wertpapieren sowie Erträge aus Fonds und ETFs.
Wie Sie die Steuer legal reduzieren
- Freistellungsauftrag: hält Erträge bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Paare 2.000 Euro) komplett steuerfrei.
- NV-Bescheinigung: für Personen mit geringem Gesamteinkommen – dann fällt gar keine Steuer an.
- Günstigerprüfung: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, rechnet das Finanzamt auf Antrag zu Ihren Gunsten.
Schreibweise
Amtlich heißt sie Abgeltungsteuer ohne Fugen-s; die Form „Abgeltungssteuer“ ist umgangssprachlich weit verbreitet.
