Tagesgeldpreisvergleich
Lexikon

Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist die Anweisung an Ihre Bank, den gesetzlichen Sparerpauschbetrag anzuwenden. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze werden dann ohne Abzug der Abgeltungsteuer gutgeschrieben. Ohne Auftrag führt die Bank automatisch Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag – und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt ab.

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag?

Seit dem 1. Januar 2023 und unverändert auch 2026 gilt: 1.000 Euro pro Person und Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften 2.000 Euro. Bestehende Aufträge aus der Zeit davor (801 bzw. 1.602 Euro) haben die Banken damals automatisch aufgestockt.

Aufteilung auf mehrere Banken

Der Freistellungsauftrag muss bei jedem Institut einzeln erteilt werden – also bei der Tagesgeldbank, der Festgeldbank und dem Depotanbieter getrennt. Sie dürfen den Betrag frei aufteilen, in der Summe aber nie über 1.000 bzw. 2.000 Euro kommen. Sinnvoll ist es, dort den größten Anteil zu hinterlegen, wo die höchsten Zinsen anfallen.

Bis wann gilt eine Änderung?

Freistellungsaufträge wirken rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres, sofern sie rechtzeitig eingehen. Für das abgelaufene Jahr nehmen Banken Änderungen in der Regel nur bis Ende Januar entgegen. Eine gültige Steuer-Identifikationsnummer ist Pflicht – ohne sie ist der Auftrag unwirksam.

Was tun, wenn man den Auftrag vergessen hat?

Zu viel gezahlte Steuer holen Sie sich über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung zurück. Das funktioniert, kostet aber Aufwand und Sie verzichten unterjährig auf Liquidität und Zinseszins.

Wie viel Guthaben deckt der Freibetrag ab?

Faustformel: Freibetrag geteilt durch Zinssatz. Bei 2,0 % Zinsen bleiben rund 50.000 Euro Tagesgeld steuerfrei, bei 3,0 % noch etwa 33.000 Euro. Wie viel Zinsen bei Ihrer Anlagesumme zusammenkommen, rechnen Sie mit dem Tagesgeldrechner aus.


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