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Lexikon

Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag ist ein Auftrag, den Sparer und Anleger ihrer Bank erteilen, damit Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei ausgezahlt werden. Ohne einen solchen Auftrag führt die Bank automatisch Abgeltungsteuer (25 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag auf alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne an das Finanzamt ab.

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag?

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag – so der offizielle Name – 1.000 Euro pro Person jährlich. Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Betrag von 2.000 Euro. Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben vollständig steuerfrei.

Wo muss ich den Freistellungsauftrag einrichten?

Der Auftrag muss direkt bei der jeweiligen Bank oder dem Broker eingerichtet werden – also zum Beispiel bei deiner Tagesgeldbank, deiner Festgeldbank und deinem Depotanbieter. Der Gesamtbetrag von 1.000 Euro kann dabei auf mehrere Institute aufgeteilt werden, darf insgesamt aber die 1.000-Euro-Grenze nicht überschreiten.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteilt habe?

Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank die Abgeltungsteuer sofort vom Zinsertrag ab. Du kannst zu viel gezahlte Steuern zwar über die Einkommensteuererklärung zurückfordern – einfacher ist es jedoch, den Freistellungsauftrag direkt bei der Bank einzurichten und so den Aufwand zu vermeiden.

Freistellungsauftrag beim Tagesgeldkonto

Gerade beim Tagesgeld lohnt sich der Freistellungsauftrag besonders, da hier regelmäßig Zinsen gutgeschrieben werden. Bei einem Tagesgeldguthaben von 20.000 Euro und einem Zinssatz von 3 % p.a. fallen zum Beispiel 600 Euro Zinsen pro Jahr an – diese bleiben mit einem korrekt eingerichteten Freistellungsauftrag vollständig steuerfrei.


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