Die Institutssicherung ist ein Sicherungssystem, das nicht die Kunden entschädigt, sondern das Institut selbst stützt, bevor es überhaupt zahlungsunfähig wird. Der Entschädigungsfall tritt damit gar nicht erst ein – Konten laufen unverändert weiter.
Wer arbeitet damit?
- die Sparkassen-Finanzgruppe mit ihrem Sicherungssystem aus Sparkassenstützungsfonds, Sicherungsreserve der Landesbanken und Sicherungsfonds der Landesbausparkassen
- die genossenschaftliche FinanzGruppe über die BVR Institutssicherung GmbH und die zusätzlich fortgeführte freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR
Beide Systeme sind von der BaFin als Einlagensicherungssysteme anerkannt und erfüllen damit zugleich die gesetzlichen Anforderungen.
Unterschied zur klassischen Einlagensicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung zahlt im Schadensfall bis 100.000 Euro je Person und Bank aus. Die Institutssicherung setzt eine Stufe früher an und kennt der Konstruktion nach keine betragsmäßige Obergrenze – solange die Stützung gelingt. Einen individuellen Rechtsanspruch auf diese Stützung haben Kunden allerdings nicht; der gesetzliche Anspruch auf 100.000 Euro bleibt davon unberührt.
Praktische Bedeutung
Für Beträge über 100.000 Euro ist das ein Argument – ersetzt aber nicht die Streuung auf mehrere Institute. Welches System bei welchem Anbieter greift, ist im Festgeldvergleich ausgewiesen.
