Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag für Kapitalerträge. Bis zu dieser Grenze bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Seit dem 1. Januar 2023 und unverändert auch 2026 beträgt er:
- 1.000 Euro pro Person und Jahr
- 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften
Zuvor lag er bei 801 bzw. 1.602 Euro. Der Betrag ist eine Pauschale – tatsächliche Kosten wie Depotgebühren können daneben nicht abgesetzt werden.
Pauschbetrag und Freistellungsauftrag
Der Sparerpauschbetrag steht Ihnen von Gesetzes wegen zu. Damit die Bank ihn anwendet, brauchen Sie aber einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn zieht die Bank trotzdem Abgeltungsteuer ab, und Sie müssen sich das Geld über die Anlage KAP zurückholen.
Wie viel Guthaben bleibt steuerfrei?
Faustformel: Freibetrag geteilt durch Zinssatz.
- bei 2,0 % Zins: rund 50.000 Euro
- bei 2,5 % Zins: rund 40.000 Euro
- bei 3,0 % Zins: rund 33.000 Euro
Rechnen Sie Ihren Fall im Tagesgeldrechner durch.
Auch für Kinder
Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag. Zusammen mit Grundfreibetrag und Sparerpauschbetrag bleiben auf einem Konto, das auf das Kind läuft, deutlich höhere Erträge steuerfrei – nötig ist dafür meist eine NV-Bescheinigung.
