Die Nichtveranlagungsbescheinigung – kurz NV-Bescheinigung – bestätigt dem Finanzamt gegenüber, dass Ihr Gesamteinkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag liegt und deshalb keine Einkommensteuer anfällt. Legen Sie sie Ihrer Bank vor, zahlt diese Zinsen ohne jeden Steuerabzug aus – ohne Abgeltungsteuer, ohne Soli, ohne Kirchensteuer.
Für wen lohnt sie sich?
- Kinder und Jugendliche mit einem Konto auf ihren Namen
- Studierende ohne nennenswertes eigenes Einkommen
- Rentner mit kleiner Rente und größerem Sparguthaben
Der Vorteil gegenüber dem Freistellungsauftrag: Die NV-Bescheinigung ist nicht auf 1.000 Euro begrenzt, sondern deckt sämtliche Kapitalerträge ab.
So beantragen Sie sie
Formular NV 1 A beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einreichen. Die Bescheinigung gilt in der Regel für drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Sie können sie mehreren Banken gleichzeitig vorlegen – ein Original oder eine beglaubigte Kopie je Institut.
Wichtige Pflicht
Steigt Ihr Einkommen während der Laufzeit über den Grundfreibetrag, sind Sie verpflichtet, das dem Finanzamt mitzuteilen. Die Bescheinigung wird dann widerrufen.
