Tagesgeldpreisvergleich
Lexikon

Staffelzins

Von Staffelzins spricht man, wenn der Zinssatz von der Höhe des Guthabens abhängt. Die Bank definiert dafür Stufen, zum Beispiel 3,0 % bis 25.000 Euro, 1,5 % von 25.000 bis 100.000 Euro und 0,5 % darüber.

Zwei Rechenweisen

  • Gestaffelt (üblich): Jeder Teilbetrag wird mit dem Satz seiner Stufe verzinst. Bei 50.000 Euro erhalten Sie also 3,0 % auf die ersten 25.000 Euro und 1,5 % auf den Rest.
  • Nach Gesamtsumme: Der Satz der erreichten Stufe gilt für das gesamte Guthaben. Das kann dazu führen, dass ein Euro mehr den Ertrag senkt.

Der beworbene Zins gilt selten für alles

Vergleichsportale nennen meist den Spitzensatz der ersten Stufe. Rechnen Sie deshalb Ihren persönlichen Mischzins aus: Im Beispiel oben ergeben 50.000 Euro einen Ertrag von 1.125 Euro, also 2,25 % im Durchschnitt – nicht 3,0 %. Der Tagesgeldrechner hilft beim Nachrechnen.

Sinnvolle Reaktion

Wer über der ersten Staffelgrenze liegt, fährt oft besser, wenn er die Summe auf zwei Banken verteilt. Das erhöht nebenbei den Schutz durch die Einlagensicherung, weil die 100.000-Euro-Grenze je Institut gilt.


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