Vorschusszinsen sind ein Abschlag, den Banken berechnen, wenn Sie über eine Spareinlage vorzeitig verfügen – also bevor die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist. Der Name rührt daher, dass Sie sich das Geld gewissermaßen selbst „vorschießen“.
Wann sie anfallen
Typischer Fall ist das Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist: Bis 2.000 Euro pro Kalendermonat können Sie frei verfügen, darüber hinaus werden Vorschusszinsen fällig. Auch bei Kündigungsgeldern ist die Regelung verbreitet.
Wie hoch sind sie?
Üblich ist ein Viertel des Habenzinses, berechnet auf den vorzeitig verfügten Betrag für die Restlaufzeit der Kündigungsfrist. Die genaue Formel steht im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank. Bei den heute niedrigen Sparbuchzinsen fällt die Belastung absolut oft gering aus – relativ frisst sie aber schnell den gesamten Jahresertrag.
Festgeld: meist gar kein Zugriff
Bei Festgeld gibt es in der Regel keine Vorschusszinsen, weil eine vorzeitige Verfügung schlicht ausgeschlossen ist. Manche Banken lassen sie in Härtefällen zu – dann meist unter vollständigem oder teilweisem Verlust der Zinsen.
So vermeiden Sie sie
Halten Sie Ihre Reserve dort, wo keine Fristen gelten: auf einem Tagesgeldkonto. Siehe auch Notgroschen und Liquidität.
