Die Günstigerprüfung ist ein Antrag in der Einkommensteuererklärung, mit dem Kapitalerträge nicht pauschal mit 25 %, sondern mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Das Finanzamt rechnet automatisch beide Varianten durch und wendet die für Sie günstigere an – ein Nachteil kann also nicht entstehen.
Wann sie sich lohnt
Immer dann, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. Das betrifft vor allem Rentner, Studierende, Personen in Elternzeit und Teilzeitbeschäftigte. Bereits einbehaltene Abgeltungsteuer wird dann anteilig erstattet.
So beantragen Sie sie
In der Anlage KAP das entsprechende Feld ankreuzen und die Steuerbescheinigungen der Banken beifügen. Der Antrag gilt einheitlich für alle Kapitalerträge eines Jahres – eine Auswahl einzelner Konten ist nicht möglich.
Abgrenzung
- Freistellungsauftrag: verhindert den Steuerabzug von vornherein, bis 1.000 Euro.
- NV-Bescheinigung: verhindert ihn vollständig, wenn gar keine Steuer anfällt.
- Günstigerprüfung: holt im Nachhinein zurück, was zu viel gezahlt wurde.
