Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen auch auf Kapitalerträge Kirchensteuer. Bemessungsgrundlage ist nicht der Ertrag, sondern die Abgeltungsteuer.
Höhe
- 8 % in Bayern und Baden-Württemberg
- 9 % in allen übrigen Bundesländern
Weil Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist, ermäßigt sich die Abgeltungsteuer leicht. Die Gesamtbelastung liegt dadurch bei rund 27,82 % (8 %) bzw. 27,99 % (9 %) statt bei 26,375 %.
Automatischer Abzug
Banken fragen einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht, und behalten die Steuer automatisch ein. Sie müssen dafür nichts tun – und erfahren umgekehrt auch nichts über die Abfrage.
Der Sperrvermerk
Wer nicht möchte, dass die Bank diese Information erhält, kann beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk eintragen lassen – Frist ist der 30. Juni für das Folgejahr. Die Kirchensteuer entfällt dadurch nicht: Sie wird stattdessen über die Einkommensteuererklärung festgesetzt.
Ganz vermeiden
Wie beim Soli gilt: Fällt keine Abgeltungsteuer an, fällt auch keine Kirchensteuer an. Ein ausgeschöpfter Freistellungsauftrag ist also der einfachste Weg.
