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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe von 5,5 %, die nicht auf den Ertrag, sondern auf die Steuer erhoben wird.

Der verbreitete Irrtum

Seit 2021 entfällt der Soli bei der Einkommensteuer für rund 90 % der Steuerpflichtigen. Viele Sparer schließen daraus, dass er ganz weg ist. Bei Kapitalerträgen ist er jedoch unverändert fällig – die Freigrenze der Einkommensteuer gilt für die Abgeltungsteuer nicht.

Die Rechnung

Auf 25 % Abgeltungsteuer kommen 5,5 % Soli – also 1,375 Prozentpunkte. Die Gesamtbelastung beträgt damit 26,375 %, mit Kirchensteuer bis zu 27,99 %.

Beispiel: 1.000 Euro Zinsen → 250 Euro Abgeltungsteuer → 13,75 Euro Soli → 736,25 Euro bleiben.

Wie Sie ihn vermeiden

Der Soli entfällt automatisch, wenn keine Abgeltungsteuer anfällt. Ein ausgeschöpfter Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung erledigen ihn also mit.


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