Ein Verwahrentgelt – umgangssprachlich Negativzins oder Strafzins – ist ein Entgelt, das Banken auf Guthaben erheben. Statt Zinsen zu bekommen, zahlt der Kunde für die Verwahrung seines Geldes.
Wie es dazu kam
Von 2014 bis 2022 lag der Einlagenzins der EZB im negativen Bereich, zeitweise bei −0,5 %. Banken zahlten also dafür, Geld bei der Zentralbank zu parken, und gaben diese Kosten ab bestimmten Freibeträgen an Kunden weiter – häufig ab 25.000, 50.000 oder 100.000 Euro.
Warum es heute kaum noch vorkommt
Mit der Zinswende ab Juli 2022 wurde der EZB-Einlagenzins wieder positiv. Nahezu alle Institute haben ihre Verwahrentgelte daraufhin abgeschafft. Ein Restrisiko bleibt: Ausschließen lässt sich eine Rückkehr in einer künftigen Deflationsphase nicht.
Die Rechtslage
Verbraucherzentralen sind gegen Verwahrentgelte vorgegangen. Gerichte haben mehrfach entschieden, dass sie bei bestehenden Verträgen nicht einseitig eingeführt werden dürfen – nötig ist eine ausdrückliche Vereinbarung. Bei Neuverträgen sind sie dagegen grundsätzlich zulässig.
Was Sie tun können
Sollte Ihre Bank ein Verwahrentgelt ankündigen, prüfen Sie die Freigrenze, verteilen Sie größere Beträge auf mehrere Institute – das erhöht nebenbei den Schutz durch die Einlagensicherung – oder wechseln Sie zu einem Anbieter aus dem Tagesgeldvergleich.
